Viele Kunden nutzen die Möglichkeit, beim Paketdienst eine Abstellgenehmigung zu hinterlegen – also die Erlaubnis, Pakete z. B. vor der Haustür, in der Garage oder beim Nachbarn abzulegen, auch wenn niemand zu Hause ist. Das ist praktisch, aber es gibt einen wichtigen Punkt: Mit einer Abstellgenehmigung übernehmen Sie selbst das Risiko für Verlust oder Diebstahl der Sendung.
Was ist eine Abstellgenehmigung?
Eine Abstellgenehmigung (auch Ablagevereinbarung genannt) ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Paketdienst. Sie erlaubt dem Zusteller, das Paket an einem bestimmten Ort abzulegen, ohne dass Sie es persönlich entgegennehmen.
Wer haftet, wenn das Paket verschwindet?
Normalerweise gilt: Der Verkäufer trägt das Transportrisiko bis zur Zustellung. Wenn Sie jedoch eine Abstellgenehmigung erteilen, endet die Haftung des Händlers in dem Moment, in dem das Paket am vereinbarten Ablageort abgelegt wurde. Wird das Paket danach gestohlen oder ist es nicht auffindbar, liegt das Risiko bei Ihnen als Empfänger.
- Ohne Abstellgenehmigung haftet der Händler bis zur Zustellung.
- Mit Abstellgenehmigung gilt das Paket als zugestellt, sobald es abgelegt wurde.
- Ein späterer Verlust ist in der Regel nicht durch den Händler abgedeckt.
Beispiel
Sie bestellen Mate-Tee bei Latinando.de und erlauben DPD, das Paket vor Ihrer Haustür abzulegen. Der Zusteller legt es dort ab. Später ist es verschwunden. Da es wie vereinbart abgelegt wurde, gilt es als zugestellt – das Risiko liegt bei Ihnen.
Tipps für sichere Zustellung
- Prüfen Sie, ob eine dauerhafte Abstellgenehmigung wirklich nötig ist.
- Nutzen Sie Alternativen wie Paketshops oder Packstationen.
- Bei wertvollen Sendungen empfehlen wir persönliche Entgegennahme.
Fazit: Eine Abstellgenehmigung ist bequem, kann aber im Verlustfall teuer werden. Mit der Genehmigung erklären Sie sich einverstanden, dass das Risiko nach Ablage auf Sie übergeht.
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.